PM CHEUNG PHOTOGRAPHY
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ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)



1. Geltung
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen  Liefer- und Geschäftsbedingungen (im  folgenden AGB genannt) gelten für  alle vom Fotografen PM Cheung  durchgeführten Aufträge, Angebote,  Lieferungen und Leistungen.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit  Entgegennahme der Lieferung oder  Leistung bzw. des Angebots des  Fotografen durch den Kunden, spätestens  jedoch mit der Annahme des  Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3. Wenn der Kunde den AGB  widersprechen will, ist dieses schriftlich  binnen drei Werktagen zu  erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des  Kunden wird hiermit  widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des  Kunden erlangen  keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese  schriftlich  anerkennt.
1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden  Geschäftsbeziehung auch  ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle  zukünftigen Aufträge,  Angebote, Lieferungen und Leistungen des  Fotografen, sofern nicht  ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen  werden.

2. Auftragsproduktionen
2.1.  Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese   unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind   diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass   hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten   Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene   Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu   vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des   vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des   Pauschalhonorars zu leisten.
2.2. Der Fotograf ist berechtigt,  Leistungen von Dritten, die zur  Durchführung der Produktion eingekauft  werden müssen, im Namen und mit  Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden  in Auftrag zu geben.
2.3. Vorbehaltlich einer anderweitigen  Regelung werden die Aufnahmen,  die dem Kunden nach Abschluss der  Produktion zur Abnahme vorgelegt  werden, durch den Fotografen  ausgewählt.
2.4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen  nach Ablieferung der  Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen  zugegangen, gelten die  Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei  abgenommen.

3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
3.1.  Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,   gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie   vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital   übermitteltes Bildmaterial.
3.2. Der Kunde erkennt an, dass es  sich bei dem vom Fotografen  gelieferten Bildmaterial um  urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke  i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5  Urheberrechtsgesetz handelt.
3.3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
3.4.  Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und  zwar  auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
3.5.  Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu  behandeln  und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der  Sichtung,  Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
3.6.  Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,   Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von   zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial   als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4. Nutzungsrechte
4.1.  Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur   einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die   Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger   Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der   Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren   Printobjektes.
4.2. Ausschließliche Nutzungsrechte,  medienbezogene oder räumliche  Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen  gesondert vereinbart werden und  bedingen einen Aufschlag von mindestens  100 % auf das jeweilige  Grundhonorar.
4.3. Mit der Lieferung  wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für  die einmalige Nutzung  des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen  Zweck und in der  Publikation und in dem Medium oder Datenträger,  welche/-s/-n der Kunde  angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den  Umständen der  Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich  der  Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des  Lieferscheins  oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.4.  Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,   Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig   und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.  Das  gilt insbesondere für:
  • eine Zweitverwertung oder  Zweitveröffentlichung, insbesondere in  Sammelbänden,  produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder  bei sonstigen  Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder  Umgestaltung des  Bildmaterials,
  • die Digitalisierung, Speicherung oder  Duplizierung des Bildmaterials  auf Datenträgern aller Art (z. B.  magnetische, optische, magnetoptische  oder elektronische Trägermedien  wie CD-ROM, DVD, Festplatten,  Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit  dieses nicht nur der  technischen Verarbeitung und Verwaltung des  Bildmaterials gem. Ziff. III  5. AGB dient,
  • jegliche  Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen  Datenträgern,  jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im  Internet oder in  Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen  Archiven (auch soweit  es sich um interne elektronische Archive des  Kunden handelt),
  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der   Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen   Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet   sind.
4.5. Veränderungen des Bildmaterials durch  Foto-Composing, Montage oder  durch elektronische Hilfsmittel zur  Erstellung eines neuen  urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur  nach vorheriger  schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei  Kennzeichnung mit  [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht  abgezeichnet,  nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv  benutzt werden.
4.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm  eingeräumten Nutzungsrechte  ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht  auf andere Konzern- oder  Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche  Nutzung, Wiedergabe oder  Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet  unter der Voraussetzung  der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen  Urhebervermerks in  zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
4.7.  Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden   Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des   Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
4.8. Der  Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen  (exklusiven)  Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der  Eigenwerbung  selbst zu verwenden.

5. Haftung
5.1.  Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten   abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen   oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes   Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das   fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der   bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von   Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem   Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die   sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.
5.2.  Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials  ist  der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

6. Honorare
6.1.  Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart  worden,  bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht  der  Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht   sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6.2. Mit dem  vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des  Bildmaterials zu  dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
6.3. Durch  den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-  und  Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,   Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten   und gehen zu Lasten des Kunden.
6.4. Der Honoraranspruch ist bei  Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird  eine Produktion in Teilen  abgeliefert, so ist das entsprechende  Teilhonorar mit jeweiliger  Lieferung fällig. Der Fotograf ist  berechtigt, bei Produktionsaufträgen  Abschlagszahlungen entsprechend dem  jeweils erbrachten Leistungsumfang  zu verlangen.
6.5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in  voller Höhe zu  zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte  Bildmaterial nicht  veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen  als Arbeitsvorlage für  Layout- und Präsentationszwecke fällt  vorbehaltlich einer abweichenden  Vereinbarung ein Honorar von  mindestens 75,00 Euro pro Aufnahme an.
6.6. Eine Aufrechnung oder  die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist  nur mit unbestrittenen oder  rechtskräftig festgestellten Forderungen des  Kunden zulässig. Zulässig  ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen  aber entscheidungsreifen  Gegenforderungen.

7. Rückgabe des Bildmaterials
7.1.  Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach   der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch   drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;   beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist   bedarf der  schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
7.2.  Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu  löschen  bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet  nicht für  den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung  der  Daten.
7.3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder  mit dessen  Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der  Prüfung, ob eine  Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat  der Kunde analoges  Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach  Erhalt  zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist  vermerkt  ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger  zu  vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist  nur  wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
7.4.  Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf  dessen  Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko  des  Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum  Eingang  beim Fotografen.

8. Vertragsstrafe, Schadensersatz
8.1.  Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen   erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des   Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des   fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender   Schadensersatzansprüche.
8.2. Bei unterlassenem, unvollständigem,  falsch platziertem oder nicht  zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein  Aufschlag in Höhe von 100 % auf  das vereinbarte bzw. übliche  Nutzungshonorar zu zahlen.

9. Allgemeines
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.3.  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer   Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen   Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung   durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der   angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
9.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

© Freelens - Stand: 01.03.2014


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